Reisen ist zwar seit 2020 nur eingeschränkt möglich. Trotzdem kann man unter strengen Auflagen immer noch das Ausland bereisen. Bei jeder Reise besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Dinge nicht so laufen, wie geplant. Unfälle, Krankheiten oder unvorhergesehene Umstände gibt es immer. Natürlich sind solche Unfälle nie eingeplant. Trotzdem oder gerade deshalb gilt es mit Versicherungen vorzubeugen.
Allgemeine Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung
Wer bis jetzt noch nicht darüber nachgedacht hat, ob und inwieweit er im Ausland versichert ist, hatte bisher vielleicht noch nichts im Außereuropäischen Ausland zu tun. Innerhalb der Europäischen Union übernimmt im Normalfall die heimische Krankenkasse alle Kosten, die beim Aufsuchen eines Arztes entstehen. Die Grundlage dafür ist eine europäische Gesundheitskarte. Diese wird in der Regel automatisch von den Krankenkassen verschickt. Arztbesuche werden im EU-Ausland genauso wie im Inland abgerechnet. Selbstverständlich können je nach Krankenkasse Abweichungen auftreten. Sicher ist aber, dass im Außereuropäischen Ausland keinerlei Kosten übernommen werden. Schon allein dafür ist eine zusätzliche Absicherung erforderlich.
Welche Leistungen werden von einer solchen Krankenversicherung abgedeckt?
Es gibt verschiedenste Momente in denen eine Auslandsreisekrankenversicherung äußerst nützlich sein kann. Deshalb ist es wichtig, beim Abschließen besonders aufmerksam zu sein und sich genau zu überlegen, für welche Fälle man abgesichert sein möchte. Selten gibt es eine Reiseversicherung, die für alle Fälle absichert. Die klassische Reiserücktrittsversicherung wird besonders häufig erwähnt. Sie tritt in Kraft, wenn eine Reise wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht mehr angetreten werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss übernimmt die Versicherung jegliche Kosten, die bei einer Stornierung anfallen. Tritt ein Krankheitsfall aber auf, wenn man sich schon im Ausland aufhält, benötigt man eine zusätzliche Krankenversicherung. Diese decken etwaige Arztbesuche, Operationen oder Krankenhausaufenthalte ab. Sollten aus verschiedensten Gründen Rücktransporte in das Heimatland nötig werden, sind diese ebenfalls enthalten. Außerdem werden, wenn es wirklich eintreten sollte sowohl Beerdigungskosten als auch eine geforderte Rückführung bezahlt.
Wo können derartige Versicherungen abgeschlossen werden?
Zahlreiche Versicherungen können Online abgeschlossen werden. Natürlich gibt es auch Krankenkassen, die derartige Zusatzleistungen anbieten. Bei Bedarf lohnt es sich also zunächst einmal bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen. Neben den Krankenkassen bieten auch Vereine wie der ADAC Krankenversicherungen für seine Mitglieder an. Auf diese Leistungen kann bei Bedarf auch zurückgegriffen werden.
Abkommen mit Ländern außerhalb der EU
Bis jetzt war nur von Ländern innerhalb der Europäischen Union die Rede. Allerdings gibt es auch mit der Schweiz ein Abkommen. Darum können auch in der Schweiz medizinische Leistungen mit dem Benutzen der Europäischen Gesundheitskarte beansprucht werden. Mit Ländern wie Kroatien, Serbien oder der Türkei gibt es eine gesonderte Vereinbarung. Das sogenannte Sozialversicherungsabkommen berechtigt die Nutzer medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Grundvoraussetzung ist der Auslandskrankenschein. Dieser muss vor Reiseantritt beantragt und mitgeführt werden. Dann können auch in diesen Ländern medizinische Leistungen über die Krankenkasse abgebucht werden, ohne das eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.
Krankenversicherung in Tschechien
In der Europäischen Union gibt es verschiedenste Gesundheitssysteme. Das hat zum einen zur Folge, dass jede Krankenkasse alles etwas anders abrechnet. Manche Leistungen werden im Ausland nicht übernommen, obwohl die Kassen in Deutschland derartige Leistungen anstandslos gezahlt hätten. Das führt dazu, dass einige Leistungen ohne Zusatzversicherungen vom Kranken selbst bezahlt werden müssen.
Das Krankenversicherungssystem in Tschechien funktioniert ähnlich wie in Deutschland. Auch hier ist die Krankenversicherung für Staatsbürger gesetzlich und verpflichtend. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in die Krankenkasse ein. Tschechen sind über ihren Arbeitgeber auch krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt 2/3 dieser allgemeinen Krankenversicherung. 1/3 zahlt der Arbeitgeber selber.
Krankenversicherung für Ausländer
Tschechien ist ein Mitgliedsland der europäischen Union. Damit zählt es zu den Ländern, in denen die heimische Krankenkasse übernimmt. Darum lohnt es sich zu schauen, bis wann die Krankenkasse die Leistungen erstattet. Ob eine Krankenkasse Leistungen zahlt hängt davon ab, wieso man sich im Auslang aufhält. Bei einem normalen Urlaubstripp hat der Reisende nichts zu befürchten, wenigstens dann nicht, wenn der Urlaub nicht länger als 4 bis 6 Wochen dauert. chten, wenigstens dann nicht, wenn der Urlaub nicht länger als 4 bis 6 Wochen dauert. Bis dahin zahlen die Krankenkassen auf jeden Fall. Wer allerdings für längere Zeit in Tschechien arbeitet, sollte eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Sobald der Aufenthalt länger dauert als die 4 bis 6 Wochen, sollte in jedem Fall eine Zusatzversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung Tschechiens greift erst nach der Beantragung der Staatsbürgerschaft.
Fazit
In Tschechien gelten die allgemeinen Gesetze der Europäischen Union. Mit einer europäischen Gesundheitskarte können alle Leistungen einer Krankenkasse beansprucht werden. Für Zusatzleistungen wie Rücktransport oder vollständige Übernahme aller medizinischen Kosten ist eine Zusatzversicherung sinnvoll. Diese kann online abgeschlossen werden. Alternativ kann man auch bei seiner jeweiligen Krankenkasse anfragen.