Informatives über Fluggastrechte: Entschädigungsansprüche bei Ausfall und Verspätung

Die Flugzeit von Deutschland nach Prag beträgt rund eine Stunde. Im Vergleich zur Anreise mit dem Auto oder Bus ist das Flugzeug eine zeitsparende und komfortable Art des Reisens. Doch leider klappt nicht immer alles reibungslos. Fällt ein Flug aus oder kommt es zur Verspätung, kann das für Urlauber extrem unangenehm werden. In diesem Ratgeber verrate ich, welche Entschädigung dir im Ernstfall zusteht.

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Anspruch bei Flugausfall

Besonders heftig trifft es Reisende, wenn ein Flug vollständig ausfällt. Passagiere werden mit zusätzlich Stress konfrontiert, weil sie anderweitig für den gewünschten Transport sorgen müssen und nicht wie geplant, pünktlich ihren Zielort erreichen. Dank der Fluggastrechte-Verordnung haben Reisende entsprechende Ansprüche bei einer Annullierung und müssen diese nicht einfach hinnehmen. Zunächst haben Airlines bei einem Ausfall die Pflicht, Fluggäste unverzüglich darüber zu informieren und einen Ersatzflug zu finden. Ist der Ersatzflug jedoch keine Option, können Passagiere auch davon absehen.

Grundsätzlich gibt es bei einer Annullierung folgende alternative Möglichkeiten:

Ticketpreis vollständig erstatten lassen

Alternative Beförderung bei verfügbaren Plätzen zu einem späteren Zeitpunkt

Zeitnahe Beförderung mit Flugzeug oder einem anderen Verkehrsmittel

Zeitnaher Rückflug zum Ausgangspunkt der Reise

 

Wer sich den Ticketpreis von der Airline erstatten lässt, muss dabei aber nicht auf die Entschädigung von bis zu 600 Euro verzichten. Stimmen die Voraussetzungen, erhalten Passagiere beides. Bevor ein von der Fluggesellschaft bereitgestellter Ersatzflug in Anspruch genommen wird, lohnt es sich zu prüfen, ob es günstiger wäre eigenständig einen alternativen Flug zu buchen und die Erstattung zu verlangen. In einigen Fällen wäre die neue Buchung für Passagiere die finanziell klügere Entscheidung. „Wichtig ist, dass Sie sich immer mit der Airline abstimmen und nicht eigenmächtig buchen. Informieren Sie die Fluggesellschaft und lassen Sie sich das Einverständnis für eine eigenständige Buchung schriftlich geben“, heißt es unter flightright.de, dem Verbraucherportal über Fluggastrechte von Reiserechtsexperte Dr. Philipp Kadelbach. Das Portal empfiehlt geschädigten Verbrauchern außerdem die folgende Vorgehensweise bei einem Flugausfall:

  • Annullierung inklusive Grund schriftlich von Airlines bestätigen lassen
  • bei kurzfristiger Annullierung Beweisfotos machen (z.B. von Anzeigetafeln und der allgemeinen Situation vor Ort), Ersatztickets, Gutscheine, Quittungen usw. sammeln und gegebenenfalls fotografieren
  • auf Versorgungsleistungen bestehen (Getränke, Mahlzeiten). Jeder Fluggast hat ein Recht darauf, wenn er erst am Flughafen von der Annullierung erfährt
  • Entschädigungsansprüche prüfen

Die Entschädigungsleistung liegt laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 zwischen 250 Euro und 600 Euro pro Passagier. Der Anspruch auf Entschädigung, zusätzlich zur Ticketerstattung oder alternativen Beförderung, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • die Annullierung wurde weniger als 14 Tage vor Abflug bekannt
  • die Fluggesellschaft ist für den Flugausfall verantwortlich
  • Passagiere treffen pünktlich am Check-in ein
  • der Sitz der Fluggesellschaft liegt innerhalb der EU und der Flug sollte innerhalb der Europäischen Union landen oder starten
  • der angebotene Ersatzflug fliegt deutlich früher oder später

Die Entschädigung beträgt bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer 250 Euro, bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Langstreckenflügen ab 3.500 Kilometer 600 Euro pro Person.

Der Anspruch auf eine Entschädigung entfällt, wenn Fluggesellschaften Passagiere mehr als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informieren oder außergewöhnliche Umstände dafür verantwortlich waren. Als außergewöhnliche Umstände gilt beispielsweise ein starkes Unwetter, das einen sicheren Flug unmöglich macht.

Anspruch bei Flugverspätungen

flugausfall2Unabhängig davon, ob ein bevorstehender Flug Prag oder ein anderes Ziel ansteuert: Eine Verspätung ist extrem ärgerlich. Besonders gilt das für Flugverspätungen, die sich über mehrere Stunden erstrecken. Lohnt es sich aufgrund der Entfernung nicht zurück nach Hause zu fahren, um die Wartezeit zumindest in gewohnter Umgebung zu verbringen, kann das Ausharren am Flughafen zur Geduldsprobe avancieren. Einige Flughäfen liegen zumindest in der Nähe von attraktiven Großstädten, sodass Touristen womöglich die Chance haben, die Zeit bis zum tatsächlichen Abflug mit Sightseeing zu überbrücken. Doch oft ist das nicht möglich. Stattdessen müssen sich Fluggäste viele Stunden am Airport um die Ohren schlagen. Gut, wenn der Zwischenfall zumindest angemessen entschädigt wird. Das Problem ist, dass nur ein Bruchteil der geschädigten Passagiere ihre Ansprüche geltend machen. Dabei wäre es gar nicht so schwer eine Entschädigung zwischen 250€ und 600€ zu fordern und auch durchzusetzen.

Zentrale Fakten zu Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen:

  • jeder Fluggast hat ein Anspruch auf Entschädigung, sobald sich ein Flug um mehr als 3 Stunden verspätet und keine außergewöhnlichen Umstände dafür verantwortlich sind, sondern die Airline
  • ausschlaggebend für die Dauer der Verspätung ist die Ankunftszeit am Zielflughafen
  • die Entschädigung ist von der Flugstrecke abhängig. Je länger die Strecke, desto höher die Entschädigung

Handelt es sich um eine EU-Flugstrecke von bis zu 1.500 Kilometer (Ausgangspunkt oder Ziel innerhalb der Europäischen Union), hat jeder Fluggast einen Anspruch auf 250 Euro. Ab 1.500 Kilometern stehen jedem Passagier 400 Euro Entschädigung zu. Dies gilt auch bei Flügen, die außerhalb der EU landen oder starten. Ist die Strecke über 3.500 Kilometer lang und der Flieger startet oder landet außerhalb der EU, sind es sogar 600 Euro pro Kopf, wobei bei Langstreckenflügen die Dauer der Verspätung wichtig ist. Liegt diese unter vier Stunden, darf die Fluggesellschaft die Entschädigung um die Hälfte kürzen.

Auch bei der Verspätung gilt: Lass Dir Verspätungen inklusive Begründung immer schriftlich von Airline bestätigen und sammle Beweise wie Quittungen, Fotos und ähnliches. Ab zwei Stunden Verspätung sind Fluggesellschaften in der Pflicht, ihre Passagiere zu verpflegen. Hebt der verspätete Flieger erst am nächsten Tag ab, müssen Airlines auch Transfer und Übernachtung übernehmen.

Hilfe bei Konflikten

Leider müssen sich viele Betroffene über eine regelrechte Hinhaltetaktik der Fluggesellschaften ärgern. Um trotzdem zu seinem Recht zu kommen und nicht auf die Entschädigungsleistungen verzichten zu müssen, gibt es nationale Durchsetzungsbehörden gemäß EU-Verordnung 261/2004. Dabei handelt es sich um staatliche Stellen, die für die Sicherstellung der Fluggastrechte zuständig sind. In Deutschland ist dies das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Die Kontaktdaten entnimmst Du der Internetpräsenz unter lba.de. Zwar setzt das LBA keine zivilrechtlichen Ansprüche durch, aber es gibt kostenlos Auskunft zu diversen Fragen der Fluggastrechte und steht Betroffenen beratend zur Seite.

Ergänzende Tipps zur Anreise nach Prag findest Du hier.

 

Bildquellen: jlaatz, Free-Photos / pixabay.com

Wer schreibt hier?
Franz Hollweck
Autor: Franz HollweckE-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aufgewachsen im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet habe ich unser Nachbarland Tschechien und seine gleichermaßen beeindruckende wie liebenswerte Hauptstadt Prag schon früh kennen und schätzen gelernt. Im Jahr 2012 habe ich begonnen meine Tipps und Erfahrungen aus zahlreichen Pragbesuchen hier bei Prag-Tourist.de zu veröffentlichen.